Ab Dezember 2014 ist die neue Boulderanlage im ehemaligen Hallenbad der Volksschule für die öffentliche Benützung frei gegeben.
Die Anlage wurde von der Gemeinde in Kooperation mit der Naturfreunde OG Ampflwang sowie unter Mitwirkung von Frau Mag. Inge und Herrn Dr. Franz Sterrer errichtet.
Öffnungszeiten:
Werktags 16.00 – 22.00 Uhr. Wochenenden, Feiertage, Schulferien 9.00 – 22.00 Uhr.
Für Kursbetrieb, Wettkampftraining oder Veranstaltungen kann die Boulderanlage nach Absprache mit der Gemeinde teilweise oder zur Gänze für den allgemeinen Betrieb gesperrt sein. Infos im Aushang, beim Eingangsbereich zur Boulderanlage, sowie im Internet auf der emeindehomepage unter www.ampflwang.at.
Allgemeine Eintrittsbedingungen• Bezahlte Eintrittskarte und unterschriebene Registrierung• Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen• Minderjährige ab 14 benötigen eine Einverständnis- erklärung der Erziehungsberechtigten, damit sie ohne Aufsicht eines Erwachsenen Bouldern dürfen• Registrierungsformular, Einverständniserklärung für Minderjährige und Eintrittskarten erhalten Sie beim Marktgemeindeamt (Gemeindekasse). Der Zutritt zur Boulderanlage erfolgt mit einem elektronischen Chip- System, den Datenchip bekommen Sie gegen Kaution mit der Eintrittskarte ausgefolgt. • Die Boulderanlage darf nur bis zum Spindbereich mit Straßenschuhen betreten werden. Barfußbouldern oder das Bouldern in Strümpfen ist verboten. Es darf nur mit Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen gebouldert werden.
Benutzungsberechtigung• Benutzungsberechtigt sind Personen mit einer gültigen Eintrittskarte und nach Unterzeichnung der Haftungserklärung im Rahmen des Registrierungsformulars. Die Eintrittskarte muss während der Dauer des Aufenthalts in der Boulderanlage Ampflwang jederzeit vorgelegt werden können. • Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen beim Marktgemeindeamt Ampflwang auf.• Jeder Jugendliche muss bei jedem Besuch eine Kopie des Originals mit sich führen.• Bei Benutzung durch Schüler/innen im Rahmen des Unterrichts bzw. der Nachmittagsbetreuung haben die Aufsichtspersonen bzw. Lehrer/innen dafür zu sorgen, dass die Benutzerordnung eingehalten wird.• Der volle Wortlaut der Benutzungsberechtigung findet sich im Aushang bei der Boulderanlage sowie im Internet auf der Gemeindehomepage. Benutzer erhalten bei der Registrierung (vor erstmaliger Benutzung) eine Kopie.